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08.11.2019 Bayern
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich auf ein einheitliches Verfahren zur Bußgeldbemessung bei Verstößen gegen die DS-GVO geeinigt. Unternehmen müssen mit weitaus höheren Sanktionen rechnen.
Die bisherigen Bußgeldandrohungen bei DS-GVO-Verstößen hatten zu großer Verunsicherung bei Unternehmen geführt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben sich deshalb auf ein einheitliches Verfahren zur Zumessung von Geldbußen geeinigt. Die Bußgeldzumessung erfolgt demnach in drei Schritten: dem wirtschaftlichen Grundwert des Unternehmens, einem Multiplikationsfaktor (Art, Schwere und Dauer des Verstoßes) und einer individuellen Anpassung (sonstige Umstände). Unter dem Strich könnten damit auch auf kleine Unternehmen bei Verstößen Bußgelder im fünf- bis sechsstelligen Bereich zukommen.
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