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05.07.2019 Bayern

DS-GVO: Entlastung für Kleinbetriebe

In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat der Bundestag Lockerungen beim Datenschutz für kleine Unternehmen beschlossen. Wichtige Elemente sind die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, Löschfristen und das Auskunftsrecht.

dsgvo

Das deutsche Recht soll mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf weiter an die Verordnung angepasst werden. Kleinere Betriebe sollen damit entlastet werden. So steigt z.B. die Schwelle, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, künftig von 10 auf 20 Mitarbeiter. Zudem werden das Widerspruchsrecht, die Informationspflicht, das Auskunftsrecht sowie Berichtigungs- und Löschpflichten beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingeschränkt. Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen.

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