Obwohl in der Praxis Arbeitnehmern z. B. bei betriebsbedingten Kündigungen oder Aufhebungsverträgen eine Abfindung gezahlt wird, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Eine Abfindung wird meist freiwillig oder aufgrund einer Gerichtsentscheidung gezahlt.

Arbeitgeber müssen nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung erfüllt sein müssen, wie hoch die Abfindung in der Regel ist und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Hier geht's zum Download.