Arbeitgeber müssen nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung müssen erfüllt sein?

Ein Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt oder mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart wurde. Gründe für eine Zahlung können z.B. ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder ein Aufhebungsvertrag sein. Wie hoch Anspruch ist und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen.