Ein Einwurfeinschreiben mit Einlieferungsbeleg und Sendestatus ist kein sicherer Beweis für den Zugang einer Kündigung. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die BAG-Richter verlangen zusätzlich einen Auslieferungsbeleg.

Der bloße Sendestatus der Post sei kein ausreichender Beweis für den Zugang einer Kündigung, so die Richter (Urteil v. 30.1.2025 - 2 AZR 68/24). Denn dieser liefere keine detaillierten Informationen wie z. B. Uhrzeit, Adresse, Zustellbezirk oder ob die Zustellung persönlich an den Empfänger oder nur als Einwurf in den Briefkasten erfolgte. Tipp: Wenn keine persönliche Übergabe möglich ist, ist nach wie vor der rechtzeitige Einwurf des Kündigungsschreibens durch persönlich bekannte Boten in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers die sicherste Zustellung. Weitere Informationen zum BAG-Urteil und zum konkreten Fall finden Sie hier.