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02.02.2024 Bayern

Aufhebungsvertrag: Das müssen Arbeitgeber beachten

Mit einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsgründe beenden. Ein Prozess um die Wirksamkeit der Kündigung wird so vermieden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen nicht zwingend eingehalten werden.

aufhebungsvertrag
Bild © simoneminth - stock.adobe.com

Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bedarf weder der Anhörung noch der Zustimmung des Betriebsrats. Arbeitgeber sollten jedoch vor Abschluss eines Vertrages immer einige wichtige Grundsätze beachten. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Außerdem sollten Unternehmen unbedingt die HBE-Mustervorlagen für Aufhebungsverträge ohne Abfindung oder mit Abfindung verwenden.

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