Mit einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsgründe beenden. Ein Prozess um die Wirksamkeit der Kündigung wird so vermieden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen nicht zwingend eingehalten werden.

Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bedarf weder der Anhörung noch der Zustimmung des Betriebsrats. Arbeitgeber sollten jedoch vor Abschluss eines Vertrages einige wichtige Grundsätze beachten, die Sie in unserem HBE-Praxiswissen finden. Außerdem raten unsere Juristen Unternehmen, unbedingt die HBE-Mustervorlagen für Aufhebungsverträge ohne Abfindung oder mit Abfindung zu verwenden.