
Der (kurzfristige) Ausfall von Arbeitnehmern, saisonale oder betriebliche Umsatzschwankungen: Es gibt viele Gründe mit Arbeitnehmern einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber setzt jedoch im Arbeitsrecht enge Grenzen. Schon durch einen kleinen Fehler im befristeten Arbeitsvertrag kann der Beschäftigte einen Anspruch auf einen Festvertrag haben. Wie Arbeitgeber teure Fehler beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge vermeiden können, zeigen wir Ihnen hier.