Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August 2022 u.a. zusätzliche Angaben zu Kündigung oder Probezeit enthalten. Ab diesem Tag wird das neue Nachweisgesetz wirksam. Viele Arbeitgeber wissen das nicht und riskieren dadurch hohe Strafen.

Hintergrund ist die sogenannte „EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie“, mit der die Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen. So muss zum Beispiel Arbeitnehmern spätestens zum Arbeitsantritt ein schriftlicher Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen ausgehändigt werden. Einen Überblick über die Änderungen durch das neue Nachweisgesetz erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Wichtig: Der HBE wird seine gesamten Musterarbeitsverträge bereits im Vorfeld auf die neue Rechtslage anpassen. Die Verträge sind voraussichtlich ab dem 15.7.2022 hier abrufbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.