Befristete Arbeitsverträge bieten Arbeitgebern durch den flexiblen Personaleinsatz und die zeitliche Begrenzung von Verpflichtungen einige Vorteile. Dabei können Arbeitgeber allerdings Fehler machen.

Der kurzfristige Ausfall eines Mitarbeiters, saisonale oder betriebliche Umsatzschwankungen: Es gibt viele Gründe mit Arbeitnehmern einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber setzt jedoch im Arbeitsrecht enge Grenzen. Worauf Sie unbedingt achten sollten, zeigen wir in unserem HBE-Praxiswissen. Tipp: Der HBE stellt seinen Mitgliedern Formularverträge für befristete Arbeitsverträge sowohl mit als auch ohne Tarifbindung zur Verfügung.