Wer im Bewerbungsgespräch die richtigen Fragen stellt, kann Qualifikation und Eignung von Bewerbern besser einschätzen. Doch Arbeitgeber sollten die rechtlichen Grenzen kennen. Denn nicht jede Information darf im Vorstellungsgespräch abgefragt werden.

Fragen zu Alter, Geschlecht, Schwangerschaft, Religion oder Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder auch Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit sind grundsätzlich unzulässig. Auch nach der früheren Vergütung darf nicht ohne Weiteres gefragt werden. Zulässige Fragen, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind, müssen Bewerber hingegen wahrheitsgemäß beantworten. Falschangaben können unter bestimmten Voraussetzungen zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen. Einen Muster-Personalfragebogen finden Sie hier.
