Auch die nächsten Tage werden in Bayern wohl wieder sehr heiß werden. Doch selbst bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht für Beschäftigte nicht automatisch. Einen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz gibt es nicht.

Eine feste gesetzliche Obergrenze für die Temperatur am Arbeitsplatz besteht ebenfalls nicht. Allerdings dürfen die Temperaturen in Geschäften sowie in Pausen-, Sanitär- und Kantinenräumen die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Ein Anspruch auf klimatisierte Räume besteht nicht. Auch für den Arbeitsweg gilt: Fallen Züge hitzebedingt aus oder werden Straßen wegen sogenannter Blow-ups gesperrt, trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer das Wegerisiko und muss dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen.





