News
16.12.2022

Schnee und Eis: Pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz ist Pflicht

Mitarbeiter müssen auch bei winterlichen Straßenverhältnissen dafür sorgen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Auch bei Schnee und Eis gelten grundsätzlich die vereinbarten Arbeitspflichten.

winterdienst
winterdienst

Zwar haben viele Unternehmen bei einem verspäteten Arbeitsantritt betriebsinterne Lösungen wegen schlechten Wetters und in der Regel reagieren Arbeitgeber mit Verständnis. Allerdings ist es jedem Arbeitnehmer zuzumuten, sich über die Wetterlage zu informieren und gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Durch eine Verspätung reduziert sich die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch der Lohn. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, kann jedoch eine Lohnkürzung durch die Nachholung der Arbeitsleistung verhindert werden.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Ralf Jaspert
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?