Mitarbeiter müssen auch bei winterlichen Straßenverhältnissen dafür sorgen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Auch bei Schnee und Eis gelten grundsätzlich die vereinbarten Arbeitspflichten.

Zwar haben viele Unternehmen bei einem verspäteten Arbeitsantritt betriebsinterne Lösungen wegen schlechten Wetters und in der Regel reagieren Arbeitgeber mit Verständnis. Allerdings ist es jedem Arbeitnehmer zuzumuten, sich über die Wetterlage zu informieren und gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Durch eine Verspätung reduziert sich die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch der Lohn. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, kann jedoch eine Lohnkürzung durch die Nachholung der Arbeitsleistung verhindert werden.