Wenn Beschäftigte durch ihr Verhalten auffallen, sind Führungskräfte besonders gefordert. Denn ein frühzeitiges Eingreifen trägt dazu bei, Risiken zu minimieren, die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten und betroffenen Mitarbeitern Unterstützung anzubieten.

Suchtbedingte Beeinträchtigungen können die Arbeitsleistung mindern, Fehlzeiten erhöhen und die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden. Bei konkreten Sicherheitsrisiken besteht für den Arbeitgeber sogar eine unmittelbare Handlungspflicht. Gleichzeitig gehört es zur Fürsorgepflicht, betroffene Beschäftigte frühzeitig auf Unterstützungsangebote hinzuweisen und Hilfe zu vermitteln. Konkrete Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber hat die DGUV erstellt.





