Mitarbeiter müssen auch bei winterlichen Straßenverhältnissen dafür sorgen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Durch eine Verspätung reduziert sich die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch der Lohn.

Zwar haben viele Unternehmen bei einem verspäteten Arbeitsantritt betriebsinterne Lösungen wegen schlechten Wetters. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch bei Schnee und Eis die vereinbarten Arbeitspflichten gelten. In der Regel reagieren Arbeitgeber mit Verständnis, wenn Mitarbeiter wegen des Wetters zu spät kommen. Allerdings ist es nach bestehender Rechtslage jedem Arbeitnehmer zuzumuten, sich über die Wetterlage zu informieren und gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen.