Spätestens seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 2025 sind DS-GVO-Verstöße nicht mehr allein Sache der Aufsichtsbehörden. Händlern drohen auch zivilrechtliche Schritte durch Verbraucherschutzverbände oder Mitbewerber.

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung sind abmahnfähig. Dies hatte der BGH mit den richtungsweisenden Entscheidungen vom Frühjahr 2025 festgestellt (Az. I ZR 222/19, I ZR 223/19 und I ZR 186/17). Mitbewerber können solche Verstöße zudem gerichtlich geltend machen. Die BGH-Urteile zeigen: Datenschutz ist eine Daueraufgabe. Zur Umsetzung der Datenschutz-Vorgaben hat der HBE für seine Mitgliedsbetriebe 24 Spezial-Praxiswissen mit allen Informationspflichten und den Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie Praxistipps und Checklisten erstellt. Alle Merkblätter stehen hier zum Download bereit.





