Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern sind am Wochenende eine Reihe von Gesetzen und Regelungen in Kraft getreten. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz fallen viele Corona-Auflagen weg. Bayern macht jedoch von den Übergangsregeln Gebrauch.

Die angepasste 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis zum 2. April 2022. Damit bleibt es in Bayern zumindest vorerst bei der Maskenpflicht im Einzelhandel. Durch das neue Infektionsschutzgesetz wird unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regel am Arbeitsplatz abgeschafft. Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie hier. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Übersicht für Arbeitgeber erstellt, welche Regelungen in welchen Ländern gelten.