Die Beschränkungen für die maximale Kundenanzahl in den Geschäften sind seit 17.2. in Bayern gestrichen. Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown sind ebenfalls ersatzlos aufgehoben.

Seit Mitte November 2021 war in Bayern die Anzahl der Kunden auf maximal ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche begrenzt. Diese Regelung fällt jetzt weg. Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist mit weiteren Lockerungen in anderen Bereichen geändert worden. (Lesefassung und Begründung). Am vergangenen Mittwoch hatte auch der Bund-Länder-Gipfel schrittweise Öffnungen beschlossen.