Für Beschäftigte im Einzelhandel gilt - im Gegensatz zu den Kunden! - weiterhin keine generelle FFP2-Maskenpflicht. Dies hat das Bayerische Kabinett in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Mit dieser Klarstellung hat die Staatsregierung die Diskussionen und die Unsicherheit in Teilen des Handels beendet. In der Vergangenheit hatten Ordnungsbehörden wiederholt Unternehmen in Unkenntnis der Regeln auf eine angebliche FFP2-Maskenpflicht auch für Mitarbeiter hingewiesen. Hinweis: Zur Maskenpflicht für Mitarbeiter siehe unbedingt auch den unten stehenden Artikel Nr. 2. Hier finden Sie die Lesefassung der geänderten 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Begründung. Zur Erstellung eines betrieblichen Infektionsschutzkonzepts finden Sie hier eine aktualisierte Vorlage.