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08.11.2021

FFP2-Maskenpflicht: Regelung gilt nicht für Mitarbeiter im Handel

Die Krankenhausampel in Bayern wird am Wochenende auf Gelb oder Rot springen. Daher werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie deutlich verschärft. Bereits ab kommendem Sonntag (7.11.) gilt in ganz Bayern - auch im Einzelhandel - als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske.

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Ein kleiner, aber wichtiger Erfolg unserer Lobbyarbeit: Diese Regelung betrifft ausschließlich die Kunden. Mitarbeiter dürfen weiterhin medizinische Gesichtsmasken tragen! Ansonsten gelten für den Handel in Bayern - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - keine strengeren Vorgaben. Der HBE hatte gegen schärfere Regeln massiv interveniert. 

Die entsprechenden Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen samt Begründung finden Sie hier.

Noch ein Hinweis:
Ab der Warnstufe Rot gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten sowie für Beschäftigte, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden oder andere Beschäftigte), die Zugangsregelung „3G“. Für Kunden und Beschäftigte im Einzelhandel gilt diese 3G-Zugangsregelung jedoch nicht!

Hier finden Sie - farblich entsprechend markiert - einen Überblick über die Maßnahmen bei den Warnstufen Gelb und Rot sowie die neue regionale Hotspotregelung.

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