Seit Mitte der Woche gelten in Bayern strengere Corona-Regeln, vor allem für Ungeimpfte. Auch der Einzelhandel ist von den neuen Maßnahmen betroffen. Die Regeln sorgen bei Handel, Kunden und auch Ordnungsbehörden für große Unsicherheit.

Wo genau gilt 2G? In welchen Geschäften dürfen Ungeimpfte weiter einkaufen? Wie müssen die 2G-Nachweise kontrolliert werden? Welche Regeln gelten für Mischbetriebe? Antworten auf diese Fragen gibt eine FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Hinweis: Der Ladeninhaber darf in der Regel keine Impf- oder Genesenennachweise abspeichern. Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Datenschutz bei der Kontrolle von 2G. Die Lesefassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) finden Sie hier. Auf unserer HBE-Sonderseite stehen alle Verordnungen, Mustervorlagen und Praxiswissen zum Download bereit.