Bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten hohe Hürden. Was der Arbeitgeber darf und was nicht, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen.

Krankheitsbedingte Kündigungen lassen Gerichte häufig an einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) scheitern. Dieses müssen Arbeitgeber länger erkrankten Beschäftigten anbieten. Neu ist, dass Arbeitnehmer eine Vertrauensperson ihrer Wahl mit zu dem BEM-Gespräch hinzuziehen dürfen. Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist in jedem Fall unbedingt auf eine gute Vorbereitung und die Durchführung eines BEM zu achten. Informationen dazu finden Sie in unserem aktualisierten Praxiswissen.