Seit dem 23. August gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Damit ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt worden.

Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV). Die Lesefassung finden Sie hier. Liegt der Inzidenzwert über 35 ist jetzt ein negatives Testergebnis Pflicht, um z. B. in der Innengastronomie trinken und essen zu dürfen. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht gilt generell für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (egal ob öffentlich oder privat). Die Begründung zur Änderung der IfSMV finden Sie hier.