Das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt ist am 19. Juni in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten erleichtert und der Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmer gestärkt werden. Weitere Schwerpunkte sind die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz künstlicher Intelligenz und die Ausgestaltung mobiler Arbeit in den Betrieben. Hier finden Sie einen Leitfaden für die Praxis. Ein Muster für Regelungen in der Geschäftsordnung des Betriebsrats können Sie hier herunterladen.