Die nächsten Betriebsratswahlen finden turnusgemäß vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 statt. Eine gute Vorbereitung und ein reibungsloser Ablauf liegen im Interesse des Arbeitgebers, da er nicht nur die Kosten trägt, sondern damit auch die Basis für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat legt.

Betriebsratswahlen sind zwar grundsätzlich Angelegenheit der Belegschaft, aber auch der Arbeitgeber muss sich gut vorbereiten. Verfahrensfehler, die zu einer teuren Wahlwiederholung (auf Kosten des Unternehmens!) führen können, sollten vermieden werden. Einen praktischen Überblick über die komplexen Wahlvorschriften, den Ablauf der verschiedenen Wahlverfahren und die aktuelle Rechtsprechung gibt eine Broschüre der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).





