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20.02.2026

Arbeitgeber und Betriebsratswahl 2026: Pflichten, Fristen, Vorbereitung

Die nächsten Betriebsratswahlen finden turnusgemäß vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 statt. Ein reibungsloser Ablauf liegt im Interesse des Arbeitgebers, da er nicht nur die Kosten trägt, sondern damit auch die Basis für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat legt.

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Betriebsratswahlen liegen zwar grundsätzlich in der Verantwortung der Beschäftigten. Dennoch ist eine gute Vorbereitung auf Arbeitgeberseite unerlässlich. Denn Verfahrensfehler können zur Anfechtung der Wahl und im schlimmsten Fall zu einer kostenpflichtigen Wiederholung führen. Einen Überblick über das Wahlrecht, den Ablauf und die aktuelle Rechtsprechung finden Sie hier und in unserem Praxiswissen.

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Alexandra Weitmann
Syndikusrechtsanwältin
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