Bund und Länder haben stundenlang über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Erwartungsgemäß ist der Lockdown (mit dem Inzidenz-Stufenplan und der "Notbremse") bis zum 18. April verlängert worden. Doch damit nicht genug: In der ersten April-Woche gibt es einen kompletten Shutdown in Deutschland: Über Ostern (1. April bis 5. April) müssen alle Geschäfte schließen.

Einzige Ausnahme: Am Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet bleiben.
Der radikale Osterlockdown von Gründonnerstag bis Ostermontag trifft zwar „nur“ zwei verkaufsoffene Tage, da Karfreitag und Ostermontag Feiertage sind. Doch dieser Beschluss wird kurz vor Ostern die Gefahr von Kundenschlangen vor den Geschäften unnötig erhöhen. Die Einschränkungen für den Lebensmitteleinzelhandel sind überzogen und überflüssig, denn es hat dort mit täglich mehreren Millionen Kundenkontakten keine Hotspots gegeben.
Weitere Einzelheiten zu dem Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.