Im Zuge der Verschärfung der Corona-Maßnahmen haben sich in dieser Woche Kanzlerin Merkel und die Länder auf strengere Beschränkungen für die maximale Kundenanzahl in Geschäften geeinigt.

Generell gilt ab 1.12.2020, dass sich in einer Einrichtung des Einzelhandels:
- mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche,
- mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 qm Verkaufsflächen befindet.
Beispiel: In einem Ladengeschäft mit 1.000 qm Verkaufsfläche dürfen sich max. 90 Kunden gleichzeitig aufhalten.
Außerdem besteht ab dem 1. Dezember für den gesamten Handel eine Maskenpflicht auf dem betriebseigenen Parkplatz sowie vor dem Ladengeschäft.
Weitere Informationen zu allen beschlossenen Maßnahmen finden Sie hier.
Die neu beschlossenen Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich Sonntag, den 20. Dezember 2020.
Der HBE hatte sich im Vorfeld der Beratungen bei der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung massiv für eine Beibehaltung der Kundenanzahl-Regelung für alle Geschäfte eingesetzt. Denn die Hygienekonzepte der Handelsunternehmen haben sich bewährt und es gab bislang keine Hotspots beim Einkaufen. Unverständlicherweise wurden die Vorgaben für die Kundenanzahl in Geschäften trotzdem verschärft.
Hinweis: Nach den heutigen Corona-Beschlüssen hat der HBE seine Aufstellung empfohlener Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden aktualisiert.