In der Corona-Krise galten zunächst bei der Beschäftigung von Schwangeren sehr strenge Beschränkungen. Jetzt allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit von Lockerungen.

Die Beschäftigung von schwangeren Frauen ist möglich, wenn sie am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen keinem höheren Infektionsrisiko als die Allgemeinbevölkerung ausgesetzt sind. Dies geht aus einem aktualisierten Merkblatt des bayerischen Arbeitsministeriums hervor. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber zuvor eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Konkrete Maßnahmen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung finden Sie in dem Merkblatt.



