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03.07.2020 Bayern
Für schwangere Arbeitnehmerinnen mit Kundenkontakt gilt weiterhin grundsätzlich - unabhängig vom Auftreten einer Covid-19-Erkrankung im Unternehmen – ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Jetzt sind allerdings Lockerungen denkbar.
Das Bayerische Arbeitsministerium hat ein aktualisiertes Informationsblatt für den Umgang mit schwangeren Mitarbeiterinnen in der Corona-Krise veröffentlicht. Galten bislang sehr strenge Beschränkungen, wird darin jetzt auch die Möglichkeit von Lockerungen angesprochen. Das Schreiben des Ministeriums finden Sie hier (Seiten 6 und 7; die wichtigsten Passagen sind gelb markiert). Im Zweifelsfall sollte vor Aufhebung eines Beschäftigungsverbotes Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt bei der für den Arbeitsplatz der schwangeren Frau regional zuständigen Regierung aufgenommen werden.
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