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02.10.2020 Bayern
Zwar können einige Branchen nach dem Ende des Lockdowns Aufholeffekte verzeichnen, doch viele Geschäfte leiden weiterhin unter Umsatzverlusten. Händler mit Liquiditätsproblemen sollten daher (erneut) das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen.
Händler mit massiven finanziellen Problemen sollten ihren Vermieter auf die andauernde existenzbedrohende Ausnahmesituation explizit hinweisen und bitten, Verhandlungen über eine notwendige Anpassung des Mietvertrags aufzunehmen. Falls dies nicht in einem persönlichen Gespräch möglich ist, finden Sie hier ein entsprechendes Musterschreiben. Haben betroffene Händler überhaupt ein Recht, die Mieten für die Zeit der Schließungen auszusetzen oder die Miete eigenmächtig zu reduzieren? Gibt es die Möglichkeit der Stundung? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unseren FAQs.
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