Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat ein Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter im Freien veröffentlicht. Dieses richtet sich an den jeweiligen Marktveranstalter.

Dieses Rahmenhygienekonzept gilt für Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf (z. B. kleinere traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte sowie Töpfermärkte und Flohmärkte) unter freiem Himmel. Diese Märkte dürfen keinen Volksfestcharakter (z.B. durch das Aufstellen von Festzelten) aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen.
