Vergangene Woche ist das 9-Euro-Ticket gestartet, mit dem der Nahverkehr von Juni bis August bundesweit genutzt werden kann. Arbeitgeber, die Jobtickets für ihre Beschäftigten bezahlen, müssen einige Punkte beachten.

Arbeitergeber brauchen während der Gültigkeitsdauer des 9-Euro-Tickets Klarheit über die lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für den ÖPNV. Mit Blick auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) hat das Bundesfinanzministerium deshalb jetzt Grundsätze veröffentlicht, wie sich das günstige Ticket lohnsteuerlich auswirkt. Das Schreiben finden Sie hier.