Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) können seit dem 1. Januar 2025 den Behörden gemeldet werden. Spätestens zum 31. Juli 2025 muss dann die Meldung über das Programm „Mein Elster“ an das Finanzamt erfolgt sein.

Bei der Mitteilung an die Behörden müssen immer alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Aufzeichnungssysteme in einer einheitlichen Mitteilung übermitteln werden. Elektronische Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme. Die Mitteilungspflicht besteht sowohl für angeschaffte als auch für gemietete und geleaste Systeme. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der bayerischen Finanzämter und in unserem HBE-Praxiswissen.