Aus Anlass der Öffnung weiterer Geschäfte hat die bayerische Staatsregierung die Auflagen hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Kunden- und Zugangssteuerung angepasst.

Das Tragen von einem Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter und Kunden in allen Läden und dem öffentlichen Nahverkehr ist verpflichtend. Außerdem müssen alle Einzelhandelsgeschäfte ein Schutz- und Hygienekonzept bzw. ein Parkplatzkonzept erstellen. Eine aktualisierte Übersicht über die Geschäfte, die öffnen dürfen, finden Sie in der neuen FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums. Hier finden Sie eine Aufstellung empfohlener Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Zur Maskenpflicht und zu den Hygiene- bzw. Abstandsregeln stellt der HBE seinen Mitgliedern hier kostenlose Vordrucke zur Verfügung.