Mit Blick auf die sinkenden Inzidenzwerte und die zunehmende Impfquote fragen sich viele Unternehmen, inwieweit auch die derzeit geltenden Regelungen zur Corona-Prävention am Arbeitsplatz fortbestehen.

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird von Anfang Juli bis Ende September gelten. Darin geregelt werden u.a.: Testangebotspflicht, Maskenpflicht, Bildung von Kleingruppen und die Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person. Die neue Verordnung wird nach dem Kabinettsbeschluss (23. Juni) im Bundesanzeiger veröffentlicht und soll dann am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Den Entwurf für die neue Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier. Informationen zur Angebotsverpflichtung Homeoffice sowie zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bzw. zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard finden Sie hier.