Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Bayern bleibt auf hohem Niveau. Einzelhändler dürfen weiterhin öffnen - auch deshalb gibt es dort flächendeckend und unabhängig von der Geschäftsgröße in verstärktem Umfang Kontrollen.

Polizei und Ordnungsbehörden werden die Auflagen hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Kunden- und Zugangssteuerung streng überwachen. Insbesondere Verstöße gegen die Maskenpflicht oder die Abstandsregeln werden konsequent zur Anzeige gebracht. Hier geht's zum neuen Bußgeldkatalog.
Sollten bei den Kontrollen vermehrt Verstöße gegen die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen (u.a. 1,5 m Abstand, ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche, Mundschutzgebot) festgestellt werden, droht im schlimmsten Fall eine Verschärfung der jetzigen Corona-Beschränkungen.
Achten wir alle - Geschäftsinhaber, Mitarbeiter und Kunden - penibel auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. So verhindern wir nicht nur die Ausbreitung des Virus. Wir zeigen zudem Politik, Öffentlichkeit und Medien, dass wir alles tun, damit es auch in Zukunft beim Einkaufen keinen einzigen Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geben wird.