Bittere Nachricht für den bayerischen Einzelhandel: Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern ist für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm eine vorübergehende Reduzierung der Flächen in Bayern leider nicht zulässig.

Dies geht aus einer neuen FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums hervor, die ab dem kommenden Montag (20. April 2020) gültig ist. Darin finden Sie unter anderem eine Liste der Geschäfte in Bayern, die geöffnet haben dürfen.