News
18.04.2020

Verkaufsflächen: Reduzierung nicht erlaubt

Bittere Nachricht für den bayerischen Einzelhandel: Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern ist für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm eine vorübergehende Reduzierung der Flächen in Bayern leider nicht zulässig.

Verkaufsflächenreduzierung
Verkaufsflächenreduzierung

Dies geht aus einer neuen FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums hervor, die ab dem kommenden Montag (20. April 2020) gültig ist. Darin finden Sie unter anderem eine Liste der Geschäfte in Bayern, die geöffnet haben dürfen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Anastasia Just
Referentin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?