News
16.12.2016 Bayern
Am 1. Januar 2017 treten die neuen Regelungen zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" in Kraft. Dann endet auch die derzeit geltende Übergangsfrist.
Mit Beginn des neuen Jahres müssen Kassensysteme im Handel Daten elektronisch aufbewahren können. Außerdem wächst der Umfang der zu dokumentierenden Unterlagen. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Insbesondere für das Finanzamt ist es von Bedeutung, dass die Kasse Erlöse vollständig und möglichst detailliert aufzeichnet." Welche konkreten Anforderungen die Finanzverwaltung an Registrierkassen stellt, hat der HBE in einem Praxiswissen zusammengefasst. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse die Anforderungen der Finanzämter erfüllt? Informieren Sie sich jetzt kostenlos bei unserem HBE-Kooperationspartner Tillhub und holen Sie sich den Ratgeber unter gdpdu-ratgeber.com.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.