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24.02.2017 Bayern
Seit dem 01.01.2017 gelten die neuen Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen an Registrierkassen für alle Händler verbindlich.
Altkassen, mit denen Tagesendsummenbons unter Löschung der Journaldaten ausgedruckt werden, entsprechen dann nicht mehr den Anforderungen und werden von den Finanzämtern nicht mehr akzeptiert. Wer jetzt noch mit einer solchen Kasse arbeitet, muss bei der nächsten Betriebsprüfung mit einer Schätzung der Umsätze rechnen, bei der hohe Kosten entstehen können. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Insbesondere für das Finanzamt ist es von Bedeutung, dass die Kasse Erlöse vollständig und möglichst detailliert aufzeichnet." Immer noch sind bei vielen unserer Mitgliedsunternehmen einige Fragen offen. Deshalb haben wir ein aktualisiertes Praxiswissen erstellt, welches nicht nur die offenen Fragen beantwortet, sondern auch alle Neuerungen durch das Gesetz kurz zusammenfasst.
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