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27.04.2018 Bayern
Die Uhr tickt: Nur noch vier Wochen bleiben Unternehmen, um die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umzusetzen. Dann können Händler Kundendaten nur noch in sehr engen Grenzen für ihre Werbung nutzen.
Die neue DS-GVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. In der Praxis haben die neuen Vorschriften auch massive Auswirkung auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke. Künftig sind vor allem strengere Anforderungen an die erforderliche Einwilligung der Kunden in die Zusendung von Newslettern zu beachten. In dem neuen HBE-Praxiswissen „Datenschutz: Kundendaten für Werbezwecke“ werden alle Regelungen detailliert erklärt. Unsere HBE-Juristen haben darin auch eine Reihe von praktischen Mustertexten erstellt. Diese betreffen z.B. Kundenkarten oder auch die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Newslettern.
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