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20.07.2018 Bayern
Seit knapp zwei Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Umfangreiche Dokumentationspflichten haben für Unternehmen die Datenschutz-Anforderungen massiv erhöht. Ein wichtiger Kernpunkt ist dabei das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Die Dokumentation und Übersicht über Verfahren, bei denen personenbezogene Daten im Unternehmen verarbeitet werden, ist ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung der DS-GVO. In unserem HBE-Praxiswissen „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" finden Sie unter anderem ein Blankomuster für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sowie Beispiele für Verarbeitungsverzeichnisse (Umgang mit Beschäftigtendaten sowie Kundendaten und Lieferantendaten im stationären Handel). Diese dienen Ihnen zur Orientierung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. (Mehr zur DS-GVO siehe auch Meldung unten).
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