Der Mindestlohn in Deutschland soll in zwei Stufen auf 9,35 Euro steigen. Das hat Folgen insbesondere für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die Arbeitgeber dringend berücksichtigen müssen.

Zunächst wird der Mindestlohn im Jahr 2019 auf 9,19 Euro steigen und zum 1. Januar 2020 noch mal auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht. Darauf hat sich die Mindestlohnkommission verständigt. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung zustimmt. Wichtig für Arbeitgeber: Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (eventuelle Reduzierung?) oder auch auf die Sozialversicherungsfreiheit. In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie in unserer HBE-Sonderinfo „Mindestlohn“. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch an unsere HBE-Juristen wenden.



