In sechs Wochen ist es soweit: Die Datenschutz-Grundverordnung muss ab dem 25. Mai 2018 in allen Unternehmen umgesetzt sein. Dies betrifft auch den Umgang mit personenbezogenen Daten (Beschäftigtendatenschutz).

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten auf den Umgang mit personenbezogenen Daten nach der neuen Rechtslage verpflichten und sie über ihre Informationsrechte belehren. Hierfür stellt Ihnen der HBE als praktische Hilfestellung zwei Formulare zur Verfügung, die Sie hier downloaden können. Wichtig: Auch die HBE-Arbeitsvertragsmuster sind vollständig nach den Vorgaben der DS-GVO aktualisiert worden. Angesichts der Bedeutung der Änderungen ist es ratsam, wenn Sie als Arbeitgeber die von Ihnen verwendeten Vertragsmuster umgehend anpassen.