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09.03.2018 Bayern
Die Uhr tickt: Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen ab dem 25. Mai 2018 in allen Unternehmen umgesetzt sein. Dies betrifft auch den Umgang mit personenbezogenen Daten (Beschäftigtendatenschutz).
Handlungsbedarf besteht für Unternehmen insbesondere darin, ihre Beschäftigten auf den Umgang mit personenbezogenen Daten nach der neuen Rechtslage zu verpflichten und sie über ihre Informationsrechte zu belehren. Hierfür stellt Ihnen der HBE als praktische Hilfestellung zwei Formulare zur Verfügung, die Sie hier downloaden können. Wichtig: Auch unsere Arbeitsvertragsmuster haben wir vollständig nach den Vorgaben der DS-GVO aktualisiert. Angesichts der Bedeutung der Änderungen ist es ratsam, wenn Sie als Arbeitgeber die von Ihnen verwendeten Vertragsmuster umgehend anpassen.
Bezirksgeschäftsführerin
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