News
08.12.2017

Kündigung im Kleinbetrieb: So vermeiden Sie Stolperfallen

Bei Kündigungen in Kleinbetrieben wird immer wieder gefragt, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dieses gilt jedoch nur, wenn in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Kündigung
Kündigung

Bei der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes kommt es oft zu Missverständnissen oder es herrscht Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist für die Ermittlung der relevanten Beschäftigtenzahl die zurückliegende Personalstärke ebenso relevant, wie die aktuelle Mitarbeiterzahl und die (nachvollziehbare) Einschätzung der künftigen regelmäßigen Betriebsgröße. In unserem HBE-Praxiswissen "Kündigung im Kleinbetrieb" finden Sie u.a. eine Checkliste zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich auch an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle wenden.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Uta Wandera
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?