Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die es Arbeitgebern erlauben, Beschäftigte nach einer Kündigung sofort freizustellen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt entschieden: Solche pauschalen Regelungen sind unwirksam.

Mit Urteil vom 25.3.2026 (5 AZR 108/25) haben die Richter entschieden, dass sich Mitarbeiter gegen eine Freistellung wehren können, wenn sie Arbeitsverträge mit vorformulierten Bedingungen unterschrieben haben. Eine Freistellung sei nur zulässig, wenn Arbeitgeber im Einzelfall überwiegende Gründe nachweisen – etwa zum Schutz sensibler Unternehmensdaten. Die BAG-Entscheidung unterstreicht die hohen Anforderungen an transparente und ausgewogene Vertragsklauseln im Arbeitsrecht. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen zu kontaktieren.





