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07.04.2017 Bayern
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in aller Regel eine ordnungsgemäße Abmahnung erforderlich. Liegt diese nicht vor, ist die Kündigung unwirksam.
Welche Gründe gibt es für eine verhaltensbedingte Kündigung? Wie sieht eine wirksame Abmahnung aus? In welchen Fällen kann ich ohne vorherige Abmahnung kündigen? Antworten auf diese Fragen gibt unser HBE-Seminar „Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung – ohne Warnschuss geht’s nur selten“ aus der Reihe Praxis der Personalarbeit. Für die Veranstaltungen in München (23. Mai) und Nürnberg (24. Mai) sind noch Anmeldungen möglich.
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