Praxisferne Überregulierung und mehr Bürokratie: Der Widerrufsbutton wird für Online-Händler spätestens ab dem 19. Juni 2026 Pflicht. Damit sollen es Verbraucher künftig einfacher haben, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Ausnahmen bei der Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion wird es keine geben. Das neue Gesetz wird - unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiteranzahl - für alle Handelsunternehmen gelten. Der Button muss leicht auffindbar, ständig verfügbar und eindeutig beschriftet sein (z. B. mit „Vertrag widerrufen“). Der Verstoß gegen diese Pflicht kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag und Bundesrat.