Bei der Fußball-EM in Deutschland (14.6. bis 14.7.2024) wird jeweils zu den Anstoßzeiten 15 Uhr, 18 Uhr und 21 Uhr gespielt. Dürfen Spiele während der regulären Arbeitszeit im Fernsehen angeschaut, im Internet mitverfolgt oder im Radio angehört werden?

Arbeitsrechtlich gelten beim Anschauen der Spiele während der Fußball-Europameisterschaft keine anderen Regeln im Betrieb als sonst. Die Beschäftigten haben keinen Anspruch, die Spiele während der Arbeitszeit zu verfolgen. Es liegt allerdings im Ermessen des Arbeitgebers, ob er für die EM gesonderte Regelungen treffen will. Natürlich können Arbeitnehmer während des Turniers Urlaub nehmen. Einen speziellen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.